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Schul- / Hausordnung

Unser gemeinsames Anliegen ist es, dass sich alle Mitglieder unserer Schule wohl fühlen. Unser Schulklima ist von Verantwortung, gegenseitiger Rücksichtnahme, der Einhaltung von Ordnung und Sicherheit sowie einem gewaltfreien und toleranten Miteinander geprägt. Damit dies gelingt, ist die Mithilfe jedes Einzelnen erforderlich.

 

Grundregeln unserer Schule:

Ich bin immer rücksichtsvoll, fair und höflich!

Ich bin für mein Verhalten verantwortlich. Verhalten sich andere falsch, muss ich das nicht auch tun!

Ich halte mich an die Hausordnung!

Ich löse keine Streitigkeiten mit Gewalt!

Ich achte eigenes und fremdes Eigentum!

 

Von Eltern wünschen wir Lehrer/innen uns:

  • Elternhaus und Schule sollten gemeinsam an der Erziehung und Bildung der Kinder arbeiten. Deshalb wünschen wir uns eine aktive Beteiligung am Schulleben.

  • Verspätungen und Versäumnisse sollen bis 8.00 Uhr der Schule mitgeteilt werden.

  • Versäumter Unterrichtsstoff und Hausaufgaben sind in einem angemessenen Zeitraum in Eigenverantwortung nachzuholen.

  • Eltern verabschieden ihre Kinder am Eingang der Schule.

  • Der Zutritt zur Schule während der Unterrichtszeit ist aus Sicherheitsgründen nur den Schülern, Lehrern und Angestellten gestattet.

  • Ausnahmen bilden Notfälle, besondere Veranstaltungen und Termine, die mit Lehrern/innen oder der Schulleitung vereinbart wurden.


 

1. Sicherheit und Ordnung

  • Das Schulgebäude betreten alle über die Eingänge der Schule.
  • Die Fahrräder werden geordnet in den Fahrradständern auf dem Gelände abgestellt.
  • Alle Schüler achten im Schulgelände und im Schulhaus auf Sauberkeit und gehen mit Einrichtung und Lehrmitteln sorgsam um.
  • Während der gesamten Unterrichtszeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
  • Nach Unterrichtsschluss sind alle Außenjalousien hochzufahren.
  • Die Schüler sind nicht berechtigt, die Fenster zu öffnen.
  • Fremde Personen dürfen sich ohne Anmeldung nicht auf dem Schulgelände aufhalten. Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat.
  • Auf dem gesamten Schulgelände gelten das Waffenverbot sowie das Verbot zur Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole. Auch andere Gegenstände, die zur Bedrohung von Schülern eingesetzt werden können, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Die Lehrer sind berechtigt, alle als Waffen benutzbaren Gegenstände einzuziehen und durch das Elternhaus abholen zu lassen.
  • Die Benutzung von Handys, elektronischem Spielzeug, Geräten und Zubehör ist im Schulhaus und auf dem Schulgelände nicht gestattet. Die Lehrer sind berechtigt, nicht erlaubte Gegenstände einzuziehen und diese durch das Elternhaus abholen zu lassen.
  • Für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
  • Unterrichts- und Pausenzeiten:
    Alle Schüler warten bis zum Einlass um 7.45 Uhr auf dem Schulhof.
  • Vor den Unterrichtsstunden warten alle Schüler auf das Eintreffen der Fachlehrer, um mit ihnen den Fachraum zu betreten.
  • Das Fernbleiben vom Unterricht ist bis 8.00 Uhr der Schule mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung ist bei Erscheinen nachzureichen.
  • Aus Verletzungsgründen ist das Werfen mit Schneebällen auf dem Schulgelände und an den Bushaltestellen nicht gestattet.

 

2. Verhalten im Unterricht

  • Vertretungs- und Ausfallstunden für den jeweiligen nächsten Tag werden öffentlich ausgehängt. Alle Schüler haben die Pflicht, sich am Aushang zu informieren.
  • Alle Klassen beginnen pünktlich mit dem Unterricht.
  • Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Fachlehrer in der Klasse, so sind die Schüler verpflichtet, sich im Sekretariat zu melden. Währenddessen verhält sich die Klasse ruhig.
  • Bei Fernbleiben vom Unterricht liegen das Nacharbeiten des versäumten Schulstoffes und das Einholen von Informationen darüber in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
  • Das Fotografieren und Filmen darf nur nach Genehmigung durch die Schulleitung unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Persönlichkeitsrecht erfolgen.

 

3. Pausenverhalten

  • In den großen Pausen gehen alle Schüler auf den Pausenhof. Die Klassen 1 und 2 auf den Hof 2, alle anderen Klassen gehen auf den Hof 1. Bei extremer Witterung bleiben alle Schüler mit dem Lehrer in dem jeweiligen Klassenraum.
  • In den kleinen Pausen ohne Raumwechsel halten sich alle Schüler im Klassenraum auf.
  • Im Schulgebäude wird nicht gerannt.
  • Die Schüler/innen der Klassenstufe 1 und 2 benutzen am Vormittag die Toiletten des Hortes.
  • Die Ordnungsschüler sind ihren Mitschülern gegenüber weisungsberechtigt.

 

Für jeden Fahrschüler gilt:

  • Auf dem Weg zum Bus und an den Bushaltestellen verhalte ich mich anständig.

  • Während der Fahrt bleibe ich sitzen und lärme nicht.

  • Hat mein Bus Verspätung, warte ich 15 Minuten. Kommt der Bus nicht, gehe ich wieder nach Hause oder zurück in den Hort oder die Schule.

  • Ich höre auf die Anweisungen von Lehrern und Busfahrern.

 

Für jeden Ordnungsschüler gilt:

  • Ich halte mich vorbildlich an die Pausenregeln.

  • Ich gehe in einem höflichen Umgangston mit meinen Mitschülern um und wende mich bei Problemen an die aufsichtführende Lehrkraft.

 

Diese Hausordnung gilt auf dem gesamten Gelände der Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule einschließlich der Bushaltestellen. Bei Verstößen wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

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